Fragen des VEN an die Parteien:

  1. Inwiefern werden Sie sich dafür einsetzen, die öffentliche Beschaffung konsequent nach sozialen und ökologischen Kriterien weiter zu stärken und auszubauen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass Produkte der öffentlichen Beschaffung nicht unter Menschenrechtsverletzungen und unter Missachtung der internationalen ILO-Kernarbeitsnormen produziert wurden?

Das sagen die Parteien (Zusammenfassung):

  • Die SPD will das Landesvergabegesetz auf alle öffentlichen Aufträge und Dienstleistungen ausweiten und Kontrollen durch die Auftraggeber in das bestehende Tariftreue- und Vergabegesetz integrieren.
  • Bündnis 90/Die Grünen möchten den Geltungsbereich für die ILO-Normen im Vergabegesetz ausweiten und entsprechende Schulungen für Behördenmitarbeiter*innen sowie Unternehmen einführen. Die „Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ soll auf Bundes- und EU-Ebene über den Bundesrat passieren.
  • Die CDU will „sachfremde Faktoren wieder aus dem Vergaberecht herausnehmen“ und sieht soziale und ökologische Kriterien zur Sicherstellung von Fairness und Transparenz als nicht geeignet an. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in der öffentlichen Beschaffung sollen stattdessen vertraglich festgelegt werden.
  • Die FDP sieht eine „Vereinfachung des Vergaberecht“ als notwendig an.

Hier finden Sie die Antworten der Parteien im Wortlaut zum Download

Erwartungen des VEN an die neue Landesregierung:

Bei der öffentlichen Beschaffung muss die Berücksichtigung menschenrechtlicher Kriterien in der Lieferkette verbindlich sein. Der VEN fordert daher eine konsequente Umsetzung, z.B. der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO). Eine erhebliche Erweiterung ihres Geltungsbereiches ist dafür von Nöten. Entsprechende Schulungen der Verantwortlichen und Umstrukturierungen des Einkaufs in Richtung Qualität statt Quantität sollten diesen Prozess unterstützen. Wir empfehlen der Landesregierung daher, die Möglichkeit der Abgabe einer Eigenerklärung von vornhinein auszuschließen und stattdessen in Form einer Rechtsverordnung eine produktspezifische Auflistung von anerkannten Zertifikaten in die Nachweisführung zu integrieren.

 

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