Nachhaltige Beschaffung in Niedersachsen
Der niedersächsische Landtag hat am 31.10.2013 das neue Niedersächsische Tariftreue und Vergabegesetz (NTVergG) beschlossen, welches am 1.1.2014 in Kraft getreten ist. Im Jahr 2013 hatte die Landesregierung ein Anhörungsverfahren zum Gesetzesentwurf durchgeführt, bei dem wichtige gesellschaftliche Akteure die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zum Gesetz erhalten haben. Auch der Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen e.V. (VEN) hat im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingebracht.
Das Vergabegesetz greift ab einem Auftragswert von 10.000 Euro. Es verpflichtet die Auftragnehmer*innen dazu entweder den in Ihrer Branche vereinbarten Tariflohn oder einen Mindeststundenlohn von 8,84 Euro zu zahlen. Umweltkriterien und soziale Kriterien können bei der Beschaffung berücksichtigt werden. Nach §12 des Gesetzes ist „darauf hinzuwirken“, dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der öffentlichen Vergabe als Mindestanforderungen berücksichtigt werden. Das Gesetz sieht vor, dass eine Rechtsverordnung regelt auf welche Produktgruppen oder Herstellungsverfahren der Paragraph anzuwenden ist und Bestimmungen zu Zertifizierungen und Nachweisen sowie zur Ausgestaltung von Kontrollen und Sanktionen trifft. Dazu wurde ein Entwurf erstellt, zu dem bis Januar 2015 eine Verbandsanhörung stattgefunden hat.
In seiner Stellungnahme zum Entwurf der Kernarbeitsnormenverordnung kritisiert der VEN, dass nicht alle Produktgruppen, deren Herstellung die Missachtung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen erwarten lässt, berücksichtigt werden. So fehlen IT-Produkte, Naturkautschuk-Produkte, Agrarprodukte und Holz. Zudem bleibt unklar, welche Nachweise für die einzelnen Produktgruppen anerkannt werden sollen. Der VEN schlägt die Erstellung einer dynamischen, nicht abgeschlossenen Liste mit relevanten Siegeln und Mitgliedschaften für die jeweiligen Produktgruppen vor, die jeweils um die neuesten Zertifikate ergänzt wird.
Die Landesregierung hat die Kernarbeitsnormenverordnung im April 2015 beschlossen. Die vom VEN kritisierten Punkte wurden dabei nicht berücksichtigt.