Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) setzt sich seit 1919 für die Rechte von Arbeitnehmer*innen in aller Welt ein. Ihr Ziel ist die Einführung von weltweit geltenden sozialen Mindeststandards. Sie sollen verhindern, dass sich einzelne Länder oder Unternehmen durch die Missachtung von Arbeitnehmerrechten Wettbewerbsvorteile verschaffen. Die Mitgliedsstaaten der ILO haben eine Reihe von Abkommen getroffen. Diese sind jedoch nur rechtsverbindlich, wenn sie von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die ILO hat deshalb 1998 die "Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" verabschiedet, die die wichtigsten der mittlerweile 189 ILO-Konventionen nennt und die Mitglieder zu deren Ratifizierung auffordert.

Zu den "Kernarbeitsnormen" oder "grundlegenden Arbeitsrechten" gehören folgende Übereinkommen:

  1. Übereinkommen 29:
    Beseitigung der Zwangs- oder Pflichtarbeit (1930)
  2. Übereinkommen 87:
    Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes (1948)
  3. Übereinkommen 98:
    Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen (1949)
  4. Übereinkommen 100:
    Gleichheit des Entgelts (1951)
  5. Übereinkommen 105:
    Abschaffung der Zwangsarbeit (1957)
  6. Übereinkommen 111:
    Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (1958)
  7. Übereinkommen 138:
    Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (1973)
  8. Übereinkommen 182:
    Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999)

Die Kernarbeitsnormen der ILO sind als "qualitative Sozialstandards" international anerkannt und haben den Charakter von universellen Menschenrechten, die für alle Länder – unabhängig vom Stand der wirtschaftlichen Entwicklung – Gültigkeitsanspruch haben.

Das Recht auf Arbeit, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, auf Zusammenschluss in Gewerkschaften und das Streikrecht wurden auch im internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen von 1966 verankert. Das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Schutz der Familie und auf einen angemessenen Lebensstandard gehören ebenfalls zu diesen verbrieften Menschenrechten.

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