Auch für die Landes- und Kommunalebene in Niedersachsen haben die UN-Leitprinzipien hohe Relevanz: Das Land Niedersachsen hat eigene Programme zur Außenwirtschaftsförderung und entscheidet darüber, welche Unternehmen Aufträge für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen erhalten. Landesvertreter*innen sitzen zusätzlich in Aufsichtsräten von Unternehmen, die vollständig oder teilweise im Besitz der öffentlichen Hand sind, und haben über den Bundesrat Einfluss auf Bundesgesetze. Die niedersächsische Landesregierung hat bereits Maßnahmen ergriffen, um im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf die Umsetzung von Sozialstandards in der globalen Wirtschaft hinzuwirken – beispielsweise durch das 2013 verabschiedete Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz, welches einen Paragraphen zur Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen im Rahmen der öffentlichen Beschaffung beinhaltet.

Mit der öffentlichen Beschaffung – von der Berufskleidung für die Polizei, über Essen und Getränke für Veranstaltungen, bis hin zu PCs für Behörden – hat das Land Niedersachsen ein wirksames Instrument zur Förderung nachhaltigeren Wirtschaftens. Seit 2014 ist die Beschaffungspolitik über das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) rechtlich abgesichert. Allerdings ist die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge noch längst nicht selbstverständlich.

Die Landespolitik sollte Impulse setzen, die beschaffenden Institutionen in Land und Kommunen tatsächlich zu einer veränderten Praxis zu ermutigen. Dazu wäre eine konsequente Umsetzung, z.B. der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO), und eine erhebliche Erweiterung ihres Geltungsbereiches von Nöten. Es fehlen u.a. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Naturkautschuk-Produkte, Agrarprodukte und Holz. Schulungen der Verantwortlichen und Umstrukturierungen des Einkaufs in Richtung Qualität statt Quantität könnten diesen Prozess weiter unterstützen.

Die Außenwirtschaftsförderung bietet dem Land Niedersachsen die Chance, darauf hinzuwirken, dass niedersächsische Unternehmen keine Menschenrechte (in-)direkt verletzen. Das Land Niedersachsen fördert niedersächsische Unternehmen durch Instrumenten, wie Delegationsreisen, Messebeteiligungen oder über die Nord/LB mit Finanzierungshilfen. Diese Förderung sollte jedoch an Auflagen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichte geknüpft sein. Weiterhin sollten insbesondere bei Finanzierungshilfen durch Landesbanken menschenrechtliche Folgeabschätzungen durchgeführt werden.

Die Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit – eine Allianz der Landesregierung mit Vertreter*innen aus Wirtschaft (Unternehmensverbände UVN, LHN und NIHK) und Gewerkschaften (DGB) – hat zum Ziel „Unternehmen auf dem Weg der nachhaltigen Entwicklung“ zu unterstützen. Bislang ging es vor allem um Umweltfragen in der Produktion und um Ressourcen- und Energieeffizienz. Die Allianz ist ein geeignetes Gremium, um die Diskussion um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von niedersächsischen Unternehmen voran zu bringen. Auch eine entsprechende personelle Kompetenzerweiterung aus dem entwicklungspolitischen Bereich ist sinnvoll. Außerdem ist die Einrichtung eines Landesforums für Unternehmensverantwortung, nach bayerischem Vorbild des Runden Tisch „Sozial- und Umweltstandards bei Unternehmen“ denkbar.

Logo WBE Symbol web

eine-welt-promotoren-button

 

30 Jahre Button