Fragen des VEN an die Parteien:

  1. Inwiefern werden Sie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Niedersachsen umsetzen?
  2. Inwiefern setzen Sie auf gesetzlich geregelte und verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Außenwirtschaftsförderung und für Unternehmen, an denen das Land Niedersachsen Anteile hat??

Das sagen die Parteien (Zusammenfassung):

  • Die SPD möchte die niedersächsischen Unternehmen für die UN-Leitprinzipien „sensibilisieren“.
  • Bündnis 90/Die Grünen wollen sich für eine Umsetzung der UN-Leitlinien auf Landesebene einsetzen, „sofern sich Handlungsoptionen zeigen“, und die Wirtschaftsförderung und Landesbeteiligungen an Unternehmen „noch stärker“ an Zielen, wie Menschenrechten, soziale Gerechtigkeit oder den internationalen Nachhaltigkeits- und Klimazielen, ausrichten.
  • Die CDU sieht die Möglichkeiten einer Umsetzung der UN-Leitlinien auf Landesebene als gering an, will den Prozess des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte „konstruktiv begleiten“. Gesetzliche Regelungen bzgl. menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sieht die CDU aktuell als nicht nötig an.
  • Die FDP hält eine Umsetzung des aktuellen Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung für sinnvoll, weist aber darauf hin, dass „wirkliche Probleme in den betroffenen Ländern durch eine wirkungsvolle und koordinierte Entwicklungspolitik gelöst werden müssen“.

Hier finden Sie die Antworten der Parteien im Wortlaut zum Download

Erwartungen des VEN an die neue Landesregierung:

Die Landespolitik sollte festgelegte Kriterien und Vorgaben für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen ausarbeiten, die durch das Land Niedersachsen gefördert werden, bzw. sich im Besitz des Landes befinden. Der VEN erwartet, dass die Vertreter*innen der Landesregierung ihre Rolle in den Aufsichtsräten der Unternehmen und den Verwaltungsräten der Landesbanken proaktiv wahrnehmen, die Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfaltsplicht einfordern..

 

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