Jeder Mensch hat einen Anspruch auf „das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit“ (vgl. sozialpakt.info).
Das im UN-Sozialpakt festgehaltene Menschenrecht soll von den Vertragsstaaten über mehrere Maßnahmen verwirklicht werden:
- durch die Senkung der Kindersterblichkeit,
- durch die Verbesserung der Hygiene,
- durch die Bekämpfung von Krankheiten sowie
- durch eine erreichbare und sichergestellte medizinische Versorgung für alle Menschen.
Die Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit ist für viele Menschen weltweit noch außer Reichweite: Ein Drittel der Weltbevölkerung hat keine sanitäre Basisversorgung und circa 2,1 Milliarden Menschen haben kein sauberes und sicheres Trinkwasser, davon haben 844 Millionen nicht einmal Zugang zu einer grundlegenden Wasserversorgung (UNICEF 2017). Das betrifft besonders jene Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben. Hier ist die Rate an Todesfällen durch leicht behandelbare Krankheiten, wie z.B. Durchfallerkrankungen, besonders hoch.
Obwohl die gesundheitliche Versorgung in Deutschland überdurchschnittlich hoch ist, gibt es auch hier Menschen, deren Recht auf den höchsten erreichbaren Stand der Gesundheit nicht verwirklicht wird. Geflüchtete oder Menschen ohne Papiere haben häufig keinen Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Kinder, die unter die Armutsgrenze fallen, gehen seltener zum Arzt und haben größere gesundheitliche Probleme. Die Zweiteilung und Profitorientierung des deutschen Gesundheitssystems bringt negative Folgen, wie die ungleiche Qualität und Zugänglichkeit der Versorgung, mit sich.