Aktion Selbstbesteuerung

Die Aktion Selbstbesteuerung unterstützt Organisationen sowohl bei der bewusstseinsbildenden Arbeit im Inland, als auch bei entwicklungspolitischen Projekten im Ausland. Dabei ist die Antragshöhe unbegrenzt, allerdings beläuft sich die durchschnittliche Förderhöhe auf 500 – 1500 €. Anträge sind bis zum 01.März oder 01.September einzureichen. 

Auswärtiges Amt (AA)

Humanitäre Hilfe/Nothilfe: Im Rahmen der internationalen Krisenreaktion fördert das Auswärtige Amt Projekte der humanitären Hilfe und des humanitären Minenräumens, darüber hinaus Maßnahmen der Krisenprävention, der Stabilisierung und der Konfliktnachsorge. Antragsberechtigt sind Nichtregierungsorganisationen und internationale Organisationen.

Engagement Global gGmbH

Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (NaKoPa)
Bezuschusst werden Projekte mit Schwerpunkt auf nachhaltige Daseinsvorsorge, gute lokale Regierungsführung oder Klimaschutz und Klimaanpassung in einem Partnerland. Anträge können von deutschen Kommunen, Kommunalverbänden und kommunalen Spitzenverbänden gestellt werden. Die Höhe der Zuschüsse beträgt in der Regel zwischen 20.000 und 250.000 Euro.

Transportkostenzuschuss (TKZ)
Gemeinnützige eingetragene deutsche Organisationen, die bei dem Transport von Sachspenden Unterstützung benötigen, können Anträge auf Bezuschussung stellen. Bedingung dafür ist, dass die Sachspenden dazu dienen, die Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen in einem Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (s. DAC-Liste) zu verbessern.
Gefördert werden ausschließlich zukünftige Transporte. Der Antrag sollte mindestens acht Wochen vor dem geplanten Transport erfolgen. Mehr Informationen dazu hier.

Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)

Das Institut für Auslandsbeziehungen fördert über zivik Projekte, die in der Konfliktprävention oder -bearbeitung, der Demokratisierungshilfe oder der Friedensförderung angesiedelt sind. Anträge auf Förderung können von lokal, national und international tätigen Nichtregierungsorganisationen gestellt werden.

Schmitz-Stiftungen: EZ-Kleinprojektefonds für Projekte im Ausland

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen aus den alten Bundesländern. Je nach Erfahrung der jeweiligen Organisation können Fördersummen von bis zu 50.000€ bewilligt werden mit einer maximalen Projektlaufzeit von einem Jahr. Explizit sind auch migrantisch-diasporische Organisationen eingeladen, Projektanträge zu stellen. Ziele der Projekte sollen darin bestehen, die Lebensbedingungen benachteiligter Menschen zu verbessern.

Abgesehen vom EZ-Kleinprojektefonds können auch Anträge auf Förderung gestellt werden, sofern die Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit oder der Völkerverständigung zu verorten sind oder es sich um sozial-karitative Projekte handelt. Die Anträge können mithilfe eines Kurzantragsrasters, welches auf der Website zu finden ist, per E-Mail gestellt werden. Mehr Informationen dazu hier.

Sigrid Rausing Trust

Der Sigrid Rausing Trust mit Sitz in Großbritannien unterstützt Projekte in Europa, der MENA Region und Subsahara-Afrika, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung und für die Rechte Betroffener, z.B. für Geflüchtete einsetzen. Unter einer weiteren Förderlinie ‘Human Rights Defenders‘ werden Projekte für die Stärkung der Menschenrechte gefördert.

Stiftung Nord-Süd-Brücken

Die Stiftung Nord-Süd-Brücken unterstützt sowohl Projekte im Inland als auch im Ausland. Die Projekte im Inland fokussieren vor allem auf Bildungs- und Aufklärungsarbeit, Lobbyarbeit, Begegnungen zwischen Globalem Norden und Globalem Süden und die Stärkung der Teilhabe von Migrant*innen. Die Unterstützung von Projekten im Ausland legt ihren Schwerpunkt vor allem auf Umweltschutz, Gesundheit, Menschenrechte und Bildung. Antragsfristen variieren je nach Art des Projektes, ebenso wie die Fördersummen.

Stiftung Umverteilen

Gruppen, Initiativen, Vereine, die eher klein, basisorientiert und möglichst regierungsunabhängig arbeiten, können Anträge auf Förderung bei den verschiedenen Arbeitsgruppen Lateinamerika, Afrika, Asien, Er-Fahren, Dritte Welt – Hier! und Frauen stellen. In der Regel werden kleinere Summen bis ca. 10.000 EUR bewilligt. Anträge können laufend gestellt werden.

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