Mit der öffentlichen Beschaffung – von der Berufskleidung für die Polizei, über Essen und Getränke für Veranstaltungen, bis hin zu PCs für Behörden – hat das Land Niedersachsen ein wirksames Instrument zur Förderung nachhaltigeren Wirtschaftens. Seit 2014 ist die Beschaffungspolitik über das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) rechtlich abgesichert. Allerdings ist die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge noch längst nicht selbstverständlich.

Die Landespolitik sollte Impulse setzen, die beschaffenden Institutionen in Land und Kommunen tatsächlich zu einer veränderten Praxis zu ermutigen. Dazu wäre eine konsequente Umsetzung, z.B. der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO), und eine erhebliche Erweiterung ihres Geltungsbereiches von Nöten. Es fehlen u.a. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Naturkautschuk-Produkte, Agrarprodukte und Holz. Schulungen der Verantwortlichen und Umstrukturierungen des Einkaufs in Richtung Qualität statt Quantität könnten diesen Prozess weiter unterstützen.

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