Die Außenwirtschaftsförderung bietet dem Land Niedersachsen die Chance, darauf hinzuwirken, dass niedersächsische Unternehmen keine Menschenrechte (in-)direkt verletzen. Das Land Niedersachsen fördert niedersächsische Unternehmen durch Instrumenten, wie Delegationsreisen, Messebeteiligungen oder über die Nord/LB mit Finanzierungshilfen. Diese Förderung sollte jedoch an Auflagen zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichte geknüpft sein. Weiterhin sollten insbesondere bei Finanzierungshilfen durch Landesbanken menschenrechtliche Folgeabschätzungen durchgeführt werden.

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