Bild gerichtsurteilSeit dem 2. September diesem Jahres sind Schiedsverfahren auf Grundlage der Energiecharta in der EU illegal. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde zwei Dritteln aller Schiedsverfahren unter dem Energiecharta-Vertrag die Berechtigungsgrundlage entzogen, was für mehr Transparenz während einzelner Verfahren sorgen soll. Verfahren auf Grundlage der Energiecharta dürfen künftig nur durch nationale Gerichte oder den EuGH selbst geführt werden.

Hintergrund des Gerichtsurteils ist, dass Regierungen vieler Länder bisher beim Ergreifen von Klimaschutzmaßnahmen mit millionenschweren Klagen von europäischen Investor*innen rechnen mussten und müssen. Denn es ist diesen erlaubt, Schadensersatz zu fordern, wenn sie ihre Gewinne durch neue Regulierungen im Energiesektor als gefährdet ansehen. Doch anstatt Regierungen auf nationaler oder sogar europäischer Ebene anzuklagen, haben viele Investor*innen private Schiedsgerichte zur Klage gewählt. So hoffen sie etwa mehr Schadensersatz zu generieren oder die europäische Öffentlichkeit nicht am Verfahren teilhaben zu lassen. 

Dies ist durch das neue Urteil des EuGHs künftig allerdings etwas einfacher. Verfahren auf Grundlage der Energiecharta dürfen künftig nur durch nationale Gerichte oder den EuGH selbst geführt werden. Mit diesem Urteil unterstützt der EuGH zudem das im März 2018 gefällte Achema-Urteil  mit welchem geklärt wurde, dass bilaterale Investitionsschutzabkommen innerhalb der EU-Staaten nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Das bedeutet ebenfalls, dass in dieser Thematik keine privaten Schiedsgerichte, sondern lediglich nationale Gerichte sowie der EuGH Urteile fällen dürfen.

Viele Klimaschützer*innen feiern das neue Urteil dafür, dass es Regierungen ermöglicht die Energiewende schneller voranzubringen. So wurde beispielsweise einer Klage von RWE und Uniper gegen den Kohleausstieg in den Niederlanden mit dem neuen Urteil die rechtliche Grundlage entzogen. Dennoch bleibt die Energiecharta als „Anti-Klima-Abkommen“ bekannt und erschwert Regierungen weltweit den Klimaschutz durchzusetzen. Deshalb fordern viele Initiativen, wie auch der VEN, von den EU-Mitgliedsstatten das Ende des Anti-Klima-Abkommens bis zur Welt-Klimakonferenz im Herbst um die Energiewende möglichst zu beschleunigen.

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