Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen beschreibt nicht nur das Recht auf Arbeit als Schutz vor unverschuldeter Arbeitslosigkeit, es werden auch die weitergefassten Umstände beschrieben. Arbeit darf zum Beispiel nicht unter Zwang geschehen. Zudem hat jeder Mensch einen Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen und eine existenzsichernde Entlohnung. Darunter fällt auch das Recht, Gewerkschaften und andere Berufsvereinigungen zu gründen.

Im UN-Sozialpakt werden Maßnahmen genannt, welche die Vertragsstaaten zur Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu ergreifen haben. In Deutschland ist die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit ohne Diskriminierung ein Ziel, das noch erreicht werden muss. Doch auch an Menschenrechtsverletzungen über deutsche Grenzen hinaus sind deutsche Akteure beteiligt.

Beim Abbau und der Weiterverarbeitung von Rohstoffen für die Autoindustrie kommt es immer wieder zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Dies stellten zum Beispiel Misereor und Germanwatch im Bericht „Globales Wirtschaften und Menschenrechte“ von 2014 fest. Sie kritisieren vor allem die Produktion von Rohstoffen für die Automobil- und Chemieindustrie, welche häufig unter problematischen Bedingungen stattfindet. Zudem zeigt eine Studie der Universität Maastricht aus dem Jahr 2015, dass Deutschland eines der Länder mit den meisten Menschenrechtsbeschwerden ist. Diese waren zwischen 2005 und 2014 an insgesamt  87 deutsche Unternehmen gegangen, davon auch viele niedersächsische. Als zentraler Standort der Automobilindustrie kommt Niedersachsen in der Bekämpfung menschenunwürdiger Arbeit also eine besondere Bedeutung zu.

 

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

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